Hier
wird ein gesellschaftliches Problem, hier werden die Versäumnisse
der Politiker auf dem Rücken der normalen Hundehalter
ausgetragen. Die alte Gefahrenhundeverordnung hätte bei
konsequenter Anwendung durch die Ordnungsämter viele dieser
bedauerlichen Zwischenfälle verhindern können. Die
Ordnungsämter waren aber nicht einmal in der Lage, die
auffälligen Hunde zu überwachen. Beispiel dafür ist
der schreckliche Tod des Kindes in Hamburg Der vielfach
vorbestrafte Halter ließ seinen bereits mehrfach auffällig
gewordenen Hund frei laufen. Den angeordneten Leinen- und
Maulkorbzwang ignorierte er, mit furchtbaren Konsequenzen.
Jetzt sollen die Kommunen alle Hunde bestimmter Rassen bzw. ab 40
cm Schulterhöhe oder schwerer als 20 kg überwachen. Wer
wird denn die einzelnen Bestimmungen und Verordnungen punktgenau
einhalten? Hundehalter, die ihre Tiere nur zur Aufwertung des Egos
und als Waffenersatz einsetzen, haben keinen sonderlichen Bezug zu
ihren Hunden. Diese Halter wollen keine Auflagen erfüllen.
Der Hund wird ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben. Statt dessen
wird ein neuer Hund angeschafft, der die Aufgaben übernehmen
kann. Die Hundehalter, die für ihre Tiere freiwillig alle
Auflagen erfüllen, haben keine Kampfhunde". Die
Definition Kampfhund lt. Landeshundeverordnung allein ist schon
ein schlechter Witz. Ich habe immer geglaubt, in diesem Lande
herrsche die Unschuldsvermutung. Wie kann ich einen Hund nur auf
Grund seiner Rassenzugehörigkeit zur Bestie abstempeln? Hier
handelt es sich um alte Rassen, die sogar teilweise als
Therapiehunde bzw. Rettungshunde eingesetzt werden. Es ist
grundsätzlich möglich, aus jedem Hund eine Bestie zu
machen. Den Haltern, die ihre Tiere zu Kampfmaschinen abrichten,
ist die Rasse völlig gleich (in Frankreich z.B. der
Riesenschnauzer). Also werden nun andere Rassen die traurige
Aufgabe der Hunde aus den Listen 1 und 2 erfüllen. Die Halter
dieser Kampfhunde" verstoßen bei der Aufzucht und
Abrichtung gegen das Tierschutzgesetz. Eine derart misshandelte
Kreatur ist kein normaler Hund mehr. Eine generelle Leinen-
bzw. Maulkorbpflicht verhindert eine artgerechte Hundehaltung.
Natürlich kann man jeden Hund gelegentlich an der Leine
ausführen, und ein Maulkorb schadet ihm in bestimmten
Situationen gewiss nicht. Es lässt sich aber nicht leugnen,
auch der friedlichste Hund wird unaufhaltsam bösartig und
aggressiv, wenn er nicht mehr frei laufen und seine
Grundbedürfnisse ungehindert ausleben kann. Es geht hierbei
nicht um die Rechte der Hunde", es geht um Millionen
von Haltern mit Ihren Hunden. Diesen ist ein fröhliches,
natürliches und liebevolles Miteinander, auch mit
Nicht-Hundehaltern, nicht mehr möglich. Und es geht vor allen
Dingen um unsere Kinder. Wer denkt an die Kinder, die plötzlich
miterleben müssen, wie Ihr Spielgefährte und Freund von
Dritten beschimpft und angegriffen wird. Erkläre einmal
jemand einem Kind die Landeshundeverordnung. Man braucht
keine Phantasie, um sich den dauerhaften Schaden für die
Entwicklung eines Kindes vorzustellen, wenn es den
Trennungsschmerz erleben muss, dass der Hund, mit dem es
aufgewachsen ist, von den Eltern aus Angst vor nachbarschaftlichen
Repressalien oder wegen erhöhter, nicht mehr zu
finanzierender Hundesteuer ins Tierheim gegeben wird, dort leidet
oder vielleicht sogar eingeschläfert wird. Hier sind mit
hoher Wahrscheinlichkeit depressive Reaktionen die Folge,
Misstrauen und Wut auf die Eltern und langfristig Schuldgefühle,
den geliebten Kameraden nicht geschützt zu haben. In welche
Konflikte geraten solche Kinder, die einerseits in der Schule in
speziellen Trainings lernen, Konflikte aggressionsfrei und
konstruktiv zu lösen, die andererseits aber in den aktuellen
Auseinandersetzungen Zeugen oder Mitbetroffene von verbaler Gewalt
und aggressiver Willkür werden. Sollten wir unseren Kindern
nicht ein Vorbild sein?
Ein
normaler Hund ist keine Kampfmaschine, aber er bleibt ein Hund.
Ein Lebewesen mit unterschiedlichen Neigungen. Es ist für
alle Eltern selbstverständlich, ihre Kindern über die
Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären. Trotzdem
sterben jährlich viel zu viele Menschen auf unseren Straßen.
Niemand kommt auf die Idee, zur Vermeidung von Unfällen nur
noch eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zuzulassen. Viele
Eltern, die Ihren Kleinkinder erklären, warum man erst nach
rechts und links schaut, ehe man über die Straße läuft,
erlauben Ihren Kindern, ohne Vorsichtsmaßnahmen auf einen
großen Hund zuzulaufen und diesen zu streicheln. Nicht
jeder Hund ist an Kinder gewöhnt, und nicht jeder Hund lässt
sich von Fremden problemlos anfassen, aber deshalb ist der Hund
noch nicht aggressiv. Viele Menschen haben in unserer von
Technologie bestimmten Welt kaum noch Bezug zur Natur. Ein Hund
ist kein Plüschtier, keine Lassie, kein Kommissar Rex. Der
Hund gehört aufgrund seiner Abstammung zur Familie der
Landraubtiere, wie der Wolf, der Fuchs oder der Schakal. Er wurde
nur in der Entwicklung zum Haustier domestiziert. Ein Hund
benötigt für ein problemloses Miteinander eine klare
Rangordnung innerhalb der Familie und eine Aufgabe. Leider gibt es
viele Hunde, die beides nicht haben.
Eine
Hundeverordnung sollte dafür Sorge tragen, dass ein Hund
artgerecht und sachkundig gehalten wird, niemand
Aggressionszucht betreibt, keine Hunde illegal über die
Grenzen ins Land kommen und Kriminelle ihre Tiere nicht als
Waffenersatz einsetzen. Sie muss in der Praxis auch umsetzbar
sein. Doch davon ist die jetzige Fassung meilenweit
entfernt.
Ich
kann nicht verstehen, dass der Hund als ältester Freund des
Menschen, der geborene Beschützer und Bewacher unserer
Familie und unseres Eigentums, plötzlich zum kriminellen
Übeltäter mutiert ist. Hoffen wir auf die Weisheit und
Einsicht unserer Politiker, die übereilte Anordnungen ja auch
zurücknehmen können.
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